Warum Cyber - Versicherung?
Dafür sprechen mehrere sich massiv verändernde Entwicklungen der Risiken, die in der Vergangenheit nicht die Relevanz hatten, aber betriebswirtschaftlich an Bedeutung gewonnen haben und weiter wachsen werden.
Ein steigender Anteil an immateriellen Werten am Gesamtwert von Unternehmen.
Die Konvergenz von Systemen am Beispiel von Früher : Telex/Fax/Kataloge und Schreibmaschine hin zu heute Smartphones/Tablets/Computer
Technischer Fortschritt
Vernetzung
Abhängigkeit von funktionierender Informations- und Kommunikationstechnologie
Hieraus entstehen eine Vielzahl von Angriffsmöglichkeiten der Cyberkriminellen, die einen immer größer werdenden Schaden in den betroffenen Unternehmen und bei Selbstständigen anrichten.
Warum Technische Versicherung / Maschinenbruchversicherung?
Absicherung Ihrer Produktionsmaschinen, die wenn sie ausfallen, erhebliche Konsequenzen für den Betrieb haben können. Die Betriebsinhaltsversicherung deckt in der Regel unvorhergesehene Sachschäden an Maschinen ( z.B. durch Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler oder Ungeschicklichkeit) nicht ab.
Warum Betriebshaftpflichtversicherung?
Nutzung der passiven Rechtschutzfunktion des Haftpflichtversicherers = Abwehr unberechtigter Ansprüche bzw. Befriedigung berechtigter Ansprüche im Rahmen des Versicherungsschutzes
Nutzung der passiven Rechtschutzfunktion des Haftpflichtversicherers = Abwehr unberechtigter Ansprüche bzw. Befriedigung berechtigter
Ansprüche im Rahmen des Versicherungsschutzes.
Grundsätzlich gelten für beide vorgenannten Haftpflichtformen verschiedene Haftungsgrundlagen, eine sei hier beispielhaft genannt.
§823 BGB Schadenersatzpflicht:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Absicherung der Vermögenswerte des Betriebes gegen unterschiedliche Gefahren beispielsweise Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm sowie Betriebsunterbrechung für die vorgenannten Risiken. Vielfach zwingend gefordert durch die betriebsfinanzierenden Institutionen zur weiteren Absicherung des Kreditengagements.
Warum Unternehmervollmacht und Verfügungen im Rahmen eines Notfallmanagement?
Liegen keine entsprechenden Vollmachten und Verfügungen vor greifen immer die Beschlüsse des zuständigen Betreuungsgerichtes das dem Betreuten einen amtlichen Betreuer beistellt.
„Wer vertritt Sie wenn Sie ausfallen?